Nachdem Sie einen Youngtimer gekauft haben, ist die Anmeldung bei der Zulassungsstelle der nächste logische Schritt. Eine besondere Zulassungsverordnung wie zum Beispiel bei Oldtimern gibt es bei Youngtimern nicht. Das bedeutet, dass Sie Ihren Youngtimer wie ein normales Kraftfahrzeug zulassen. Folgende Schritte zeigen Ihnen, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie einen Youngtimer bei der Zulassungsstelle anmelden möchten:
1. Youngtimerversicherung finden und beantragen
Im ersten Schritt benötigen Sie einen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss als gesetzliche Mindestdeckung vorhanden sein. Über unseren Vergleich finden Sie eine gute Youngtimerversicherung, die die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.
Nachdem Sie sich für eine Versicherung entschieden und den Youngtimertarif beantragt haben, erhalten Sie die eVB-Nummer. Die eVB-Nummer ist der notwendige Versicherungsnachweis, den Sie zur Zulassungsbehörde mitnehmen müssen. Ohne diesen Nachweis ist die Zulassung Ihres Youngtimers nicht möglich.
2. Unterlagen für die Youngtimer-Zulassung
Als weitere Unterlagen für die Youngtimer-Zulassung benötigen Sie noch die folgenden Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief
- Personalausweis
- Nachweis der Hauptuntersuchung
Außerdem sollten Sie Ihre IBAN bereithalten. Die Kontoverbindung ist für das SEPA-Lastschriftmandat nötig, damit die Kfz-Steuer eingezogen werden kann. Das SEPA-Mandat können Sie direkt vor Ort ausfüllen und erteilen.
3. Zulassungsgebühren
Die Höhe der Zulassungsgebühren hängt davon ab, welcher Vorgang bei Ihnen anfällt. Demnach müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:
- Halterwechsel aus anderen Zulassungsbezirk: 27,- €
- Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk: 16,70 €
- Anmeldung bei Umzug: 16,70 €
- Zulassung von Saisonkennzeichen: 27,- €
- Zulassung von Kurzzeitkennzeichen: 10,20 €
- Wiederzulassung: 11,60 €